Erleichtert zeigte sich die Solinger Landtagsabgeordnete und Schulpolitikerin Iris Preuß-Buchholz über den nun in zähen Verhandlungen erzielten Konsens zwischen der rot-grünen Landesregierung und der CDU. Preuß-Buchholz: „Entscheidend ist, dass ungeachtet der ideologischen Grabenkämpfe in der Vergangenheit nun wirklich der Elternwille respektiert wird. Wir haben jetzt für die nächsten Jahre einen klaren Weg vor uns für ein längeres gemeinsames Lernen der Schülerinnen und Schüler.“ Damit gebe es mehr Chancengleichheit. Unterschiedliche Begabungen würden besser gefördert als in der Vergangenheit. Nordrhein-Westfalen verfüge jetzt über ein vielfältiges Bildungsangebot, das einen gerechteren Weg zum besten Abschluss bieten würde.
„Die Schulen und Eltern in Solingen wissen nun, woran sie sind und worauf sie sich einstellen können. Das war wichtig.“, so Preuß-Buchholz.
Die Eckpunkte sind:
- Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
- Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
- Der – in der Regel neunjährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
- Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
- In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
- Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
- Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
Dabei bleiben alle Schulformen erhalten, so dass in NRW nun
- Grundschule,
- Gymnasium,
- Realschule,
- Hauptschule,
- Sekundarschule,
- Gesamtschule,
- Berufskollegs mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen
- Weiterbildungskollegs sowie
- Förderschulen,
soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind, angeboten werden. Auch für die im Schuljahr 2011/2012 startenden Gemeinschaftsschulen werde mit dem Schulkompromiss eine sichere Entwicklung gewährt.

