Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster löst keine Krise der rot-grünen Landesregierung aus. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache hat das Gericht ausdrücklich nicht mit der einstweiligen Anordnung vorwegnehmen wollen. Es ist daher zum aktuellen Zeitpunkt die mündliche Anhörung im Hauptsacheverfahren am 15. Februar 2011 abzuwarten.
Letztlich waren die Entscheidungen und die erhöhte Kreditaufnahme der aktuellen Landesregierung im Nachtragshaushalt vor allem aus zwei Gründen notwendig: Zur Bewältigung des finanziellen Desasters der schwarz-gelben Vorgängerregierung von Jürgen Rüttgers und für milliardenschwere Rückstellungen für die WestLB. NRW hat damit die Zeche für eine unfähige schwarz-gelbe Landesregierung zu tragen, die einen finanzpolitischen Scherbenhaufen hinterlassen hat und während ihrer Amtszeit riskante Geschäfte der Landesbank geduldet hat.
